
Wobei wir Ihnen bei Lufthansa helfen
Lufthansa ist die größte Airline Deutschlands. Viele Reisende fliegen über die Drehkreuze Frankfurt und München weiter, oft mit Umstieg und manchmal mit Partnern. Entsprechend vielfältig sind die Fragen. Diese Anliegen hören wir am häufigsten:
Flug verspätet
Ab wann gibt es Geld, Essen oder ein Hotel?
Mehr dazuFlug annulliert
Ersatzflug, Erstattung oder beides?
Mehr dazuUmbuchen oder stornieren
Was ist in Ihrem Tarif möglich?
Mehr dazuGepäck
Koffer fehlt, ist beschädigt oder zu schwer?
Mehr dazuStreik
Was gilt, wenn das Personal streikt?
Mehr dazuAnschluss und Codeshare
Wer ist zuständig, wenn mehrere Flüge beteiligt sind?
Mehr dazu
Am Telefon klären wir mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Wenn nur Lufthansa selbst weiterhelfen kann, etwa bei einer Umbuchung, verbinden wir Sie auf Wunsch direkt mit dem Lufthansa Kundenservice.
Lufthansa kurz erklärt
Lufthansa gehört zur Lufthansa Group, zu der unter anderem auch Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines zählen, und ist Mitglied der Star Alliance. Flüge mit einer LH-Flugnummer werden teilweise von anderen Gesellschaften der Gruppe oder von Partnern durchgeführt. Wer den Flug tatsächlich durchführt, steht in der Buchung und auf der Bordkarte.
Ihre Buchung verwalten Sie auf lufthansa.com unter „Meine Buchungen“ und in der Lufthansa App. Dort können Sie einchecken, Sitzplätze und Gepäck dazubuchen, umbuchen und sehen, ob sich an Ihrem Flug etwas geändert hat. Für die Buchungsverwaltung brauchen Sie den Buchungscode aus der Bestätigung, meist sechs Zeichen, und Ihren Nachnamen.
In Europa bietet Lufthansa mehrere Tarife an. Sie reichen vom Einstiegstarif Economy Basic, der seit Mai 2026 auf ausgewählten Strecken angeboten wird und nur einen kleinen persönlichen Gegenstand enthält, über Economy Light mit einem Handgepäckstück bis 8 kg bis zu Tarifen mit Aufgabegepäck und kostenloser Umbuchung. Was in Ihrem Ticket enthalten ist, steht in der Buchungsbestätigung.
Flug verspätet: Ihre Rechte
Für Lufthansa-Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004), bei Abflug in der EU und auch bei Flügen von außerhalb in die EU. Kommen Sie mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel an, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, es sei denn, Lufthansa kann außergewöhnliche Umstände nachweisen:
| Flugstrecke | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| bis 1.500 km, z. B. Frankfurt–Wien | 250 Euro |
| innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 Euro |
| über 3.500 km außerhalb der EU, z. B. Frankfurt–New York | 600 Euro (bei 3 bis 4 Stunden Verspätung kann die Hälfte gelten) |
Schon während der Wartezeit muss Lufthansa Sie betreuen: ab zwei Stunden auf Kurzstrecken, ab drei Stunden auf mittleren und ab vier Stunden auf langen Strecken. Dazu gehören Getränke und Mahlzeiten, bei einer Verschiebung auf den nächsten Tag ein Hotel und der Transfer. Gibt es keine Gutscheine, kaufen Sie selbst angemessen ein und heben Sie die Belege auf.
Die Ausgleichszahlung beantragen Sie bei Lufthansa über das Online-Formular für Entschädigungen auf lufthansa.com. Sie haben Anspruch auf Geld. Einen Gutschein oder Meilen müssen Sie nur annehmen, wenn Sie das ausdrücklich möchten. Ob sich ein Antrag lohnt, zeigt unser Entschädigungsrechner.
Flug annulliert: Ersatzflug oder Geld zurück
Wird Ihr Flug gestrichen, bucht Lufthansa Sie meist automatisch auf einen anderen Flug um und informiert Sie per E-Mail, SMS oder in der App. Sie müssen diese Umbuchung nicht annehmen. Nach Art. 8 der Verordnung haben Sie die Wahl:
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, auch für bereits geflogene Teilstrecken, wenn die Reise für Sie sinnlos geworden ist,
- Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- Ersatzflug zu einem späteren Termin, der Ihnen passt, je nach Verfügbarkeit.
Zusätzlich gibt es eine Ausgleichszahlung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden und der Ersatzflug zu weit von den ursprünglichen Zeiten abweicht. Wird Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt das nach der Rechtsprechung des EuGH ebenfalls als Annullierung. Mehr dazu im Ratgeber Flug annulliert oder überbucht.
Umbuchen, stornieren und Erstattung
Ob und zu welchem Preis Sie selbst umbuchen oder stornieren können, hängt vom Tarif ab. In den günstigen Tarifen kostet eine Umbuchung eine Gebühr und eine Erstattung ist ausgeschlossen, in den flexiblen Tarifen ist mehr möglich. Die Bedingungen Ihres Tickets sehen Sie unter „Meine Buchungen“.
Auch wenn Ihr Ticket nicht erstattbar ist: Steuern und Gebühren, die nur anfallen, wenn Sie tatsächlich fliegen, etwa passagierbezogene Flughafengebühren, können Sie nach einer Stornierung zurückverlangen. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr dafür haben Gerichte mehrfach für unzulässig erklärt. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Lufthansa: Umbuchen, Erstattung und Entschädigung.
Hin- und Rückflug: Lassen Sie einen Teil Ihrer Buchung verfallen, kann die Airline nach ihren Beförderungsbedingungen die folgenden Flüge stornieren. Möchten Sie den Hinflug nicht nutzen, den Rückflug aber schon, sagen Sie Lufthansa vor dem Abflug Bescheid.
Gepäck verspätet, verloren oder beschädigt
Fehlt Ihr Koffer am Ziel oder ist er beschädigt, melden Sie das noch im Ankunftsbereich am Gepäckschalter. Sie bekommen eine Schadensmeldung mit Vorgangsnummer (Property Irregularity Report, kurz PIR), mit der Sie den Koffer online verfolgen können. Danach gelten feste Fristen:
- Beschädigung: schriftliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks,
- Verspätung: spätestens 21 Tage, nachdem Sie den Koffer zurückbekommen haben,
- Verlust: Ist der Koffer nach 21 Tagen nicht aufgetaucht, gilt er als verloren.
Lufthansa haftet nach dem Montrealer Übereinkommen bis zu 1.519 Sonderziehungsrechten pro Person, derzeit rund 1.800 Euro. Notwendige Ersatzkäufe, etwa Kleidung und Hygieneartikel, werden bei verspätetem Gepäck erstattet, wenn Sie die Belege einreichen. Mehr im Ratgeber Koffer verloren oder beschädigt.
Streik bei Lufthansa
Bei Lufthansa haben in den vergangenen Jahren mehrfach Pilotinnen und Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal gestreikt. Für Ihre Rechte ist entscheidend, wer streikt:
- Streik der eigenen Beschäftigten: Nach einem Urteil des EuGH (C-28/20) ist ein Streik des eigenen Personals um Lohn oder Arbeitsbedingungen kein außergewöhnlicher Umstand. Fällt Ihr Flug deshalb kurzfristig aus oder kommt er mehr als drei Stunden zu spät an, steht Ihnen in der Regel eine Ausgleichszahlung zu.
- Streik am Flughafen oder bei der Flugsicherung: Streiken etwa das Sicherheitspersonal oder die Fluglotsen, kann sich Lufthansa auf außergewöhnliche Umstände berufen. Dann entfällt die Ausgleichszahlung meist.
Unabhängig vom Grund behalten Sie das Recht auf Betreuung und die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug. Mehr im Ratgeber Streik und außergewöhnliche Umstände.
Anschlussflug verpasst und Codeshare
Verpassen Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug, zählt bei einer gemeinsamen Buchung die Ankunft am Endziel. Kommen Sie dort drei Stunden oder mehr zu spät an, richtet sich die Ausgleichszahlung nach der Gesamtstrecke, auch wenn der erste Flug nur wenig verspätet war. Haben Sie die Flüge getrennt gebucht, ist jeder Flug für sich zu betrachten.
Zuständig für Verspätung und Annullierung ist immer die Airline, die den Flug durchführt. Fliegen Sie mit einer Lufthansa-Flugnummer, aber mit einem Flugzeug von United oder Air Canada, richten Sie Ihren Antrag an diese Airline. Bei Buchung über ein Reisebüro oder ein Online-Portal bleibt die durchführende Airline für die Ausgleichszahlung zuständig; Fragen zur Rechnung klären Sie mit dem Portal.
Kostenlose Wege zu Lufthansa
Auf lufthansa.com und in der Lufthansa App können Sie Ihre Buchung verwalten, einchecken, umbuchen und Ihren Flugstatus prüfen. Für Entschädigungen, Erstattungen und Gepäckschäden gibt es Online-Formulare. Die Hotline von Lufthansa erreichen Sie direkt; die Nummern stehen auf der Website.
Unsere Nummer ist eine kostenpflichtige Alternative für alle, die sich ihre Rechte erklären lassen möchten, unsicher sind, was ihnen zusteht, oder direkt zum Lufthansa Kundenservice weiterverbunden werden möchten.
Häufige Fragen zu Lufthansa
Lufthansa bietet mir einen Gutschein an. Muss ich ihn annehmen?
Nein. Die Ausgleichszahlung und die Erstattung des Ticketpreises stehen Ihnen in Geld zu. Ein Gutschein oder Meilen sind nur dann eine Lösung, wenn Sie schriftlich zustimmen. Prüfen Sie vorher, ob der Gutschein höher ist und wie lange er gilt.
Lufthansa hat mich automatisch umgebucht. Kann ich trotzdem mein Geld zurückverlangen?
Ja. Bei einer Annullierung haben Sie die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug. Passt Ihnen die neue Verbindung nicht, können Sie in der Regel stattdessen die Erstattung verlangen. Entscheiden Sie sich möglichst vor dem neuen Abflugtermin und lassen Sie sich die Wahl bestätigen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung zu verlangen?
In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Für einen Flug im März 2026 haben Sie also bis Ende 2029 Zeit. Je früher Sie den Antrag stellen, desto leichter lassen sich Belege finden.
Gilt die Verspätung ab dem Abflug oder ab der Ankunft?
Für die Ausgleichszahlung zählt die Verspätung bei der Ankunft am Endziel, genauer der Moment, in dem sich die Flugzeugtür öffnet. Für die Betreuung am Flughafen zählt dagegen die Verspätung beim Abflug.
Sind Sie der Lufthansa Kundenservice?
Nein. Wir sind ein unabhängiger, kostenpflichtiger Auskunfts- und Vermittlungsdienst (1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen). Wir erklären Ihnen Ihre Situation und verbinden Sie auf Wunsch mit Lufthansa. Auf die Buchungssysteme von Lufthansa haben wir keinen Zugriff.




