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Telefonische Hilfe zu Flügen von Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor und easyJet

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Entschädigung durchsetzen: Antrag, Schlichtung und Fristen

Die Airline reagiert nicht, lehnt pauschal ab oder bietet nur einen Gutschein an? Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen, meist ohne Anwalt und ohne Kosten.

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Aktualisiert am Ansprüche durchsetzen
Lächelnde Frau bekommt am Schalter ein Tablet mit ihren Unterlagen gereicht

Schritt 1: Der Antrag bei der Airline

Am Anfang steht immer der Antrag bei der Airline, die den Flug durchgeführt hat. Ohne diesen ersten Schritt nimmt keine Schlichtungsstelle Ihren Fall an. So gehen Sie vor:

  1. Formular nutzen. Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor und easyJet haben auf ihren Websites Online-Formulare für Entschädigungen. Damit landet Ihr Antrag direkt in der richtigen Abteilung.
  2. Alle Angaben machen. Buchungsnummer, Flugnummer, Datum, geplante und tatsächliche Ankunftszeit, Namen aller Mitreisenden und Ihre Bankverbindung.
  3. Belege anhängen. Bordkarte, Buchungsbestätigung, Nachrichten der Airline, Quittungen für Ausgaben.
  4. Geld verlangen. Schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie eine Zahlung auf Ihr Konto möchten und keinen Gutschein.
  5. Nachweis speichern. Machen Sie einen Screenshot der Eingangsbestätigung oder heben Sie die automatische E-Mail auf.

Den Betrag, der Ihnen zusteht, können Sie vorab mit unserem Entschädigungsrechner prüfen.

Schritt 2: Frist setzen und widersprechen

Antwortet die Airline nach einigen Wochen nicht oder lehnt sie ab, schreiben Sie noch einmal. Setzen Sie eine klare Frist von zwei Wochen und verweisen Sie auf Ihren ersten Antrag.

Lehnt die Airline mit außergewöhnlichen Umständen ab, verlangen Sie eine konkrete Begründung: Was ist wann passiert, und was hat die Airline unternommen? Allgemeine Formulierungen wie „betriebliche Gründe“ genügen nicht. Was als außergewöhnlich gilt, erklärt der Ratgeber Streik und außergewöhnliche Umstände.

Schritt 3: Die kostenlose Schlichtung

Bleibt die Airline bei ihrer Ablehnung oder antwortet sie nicht, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Für Fluggäste ist das kostenlos; die Kosten tragen die Airlines. In Deutschland gibt es zwei Stellen:

SchlichtungsstelleZuständig für
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, früher söpAirlines, die dort Mitglied sind; dazu gehören viele große Airlines, die in Deutschland fliegen
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für JustizAirlines, die nicht Mitglied einer privaten Schlichtungsstelle sind, bei Flügen von, nach oder innerhalb Deutschlands

Welche Stelle für Ihre Airline zuständig ist, finden Sie auf deren Websites oder in den Beförderungsbedingungen der Airline. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie sich zuerst an die Airline gewandt haben und diese abgelehnt oder innerhalb von zwei Monaten nicht reagiert hat.

Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Fall und macht einen Schlichtungsvorschlag. Nehmen beide Seiten ihn an, ist der Fall erledigt. Lehnen Sie ihn ab, steht Ihnen der Weg zum Gericht weiterhin offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.

Weitere Anlaufstellen

  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Es überwacht in Deutschland, ob Airlines die Fluggastrechte einhalten, und kann Bußgelder verhängen. Ihren persönlichen Anspruch setzt es aber nicht für Sie durch.
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ): hilft kostenlos, wenn die Airline ihren Sitz in einem anderen EU-Land hat, etwa Ryanair in Irland.
  • Verbraucherzentralen: beraten persönlich, teils kostenlos, teils gegen ein geringes Entgelt.

Schritt 4: Mahnbescheid oder Klage

Führt auch die Schlichtung nicht weiter, bleibt der Weg zum Amtsgericht. Bei Beträgen in der Höhe einer Ausgleichszahlung brauchen Sie dort keinen Anwalt. Zuständig ist das Gericht am Abflug- oder am Ankunftsort Ihres Flugs.

Ein einfacher erster Schritt ist der gerichtliche Mahnbescheid, den Sie online beantragen können. Widerspricht die Airline, geht das Verfahren in eine Klage über. Gewinnen Sie, muss die Airline in der Regel auch die Gerichtskosten tragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Verkehrs- oder Vertragsrecht abdeckt, fragen Sie dort vorher nach.

Portale für Fluggastrechte: Anbieter im Internet übernehmen die Durchsetzung gegen eine Provision, die oft ein Viertel bis ein Drittel der Entschädigung ausmacht. Das ist bequem, kostet Sie aber einen Teil des Geldes. Mit Antrag und Schlichtung kommen Sie häufig auch selbst ans Ziel.

Die Fristen im Überblick

AnspruchFrist
Ausgleichszahlung und Erstattung nach der EU-Verordnung3 Jahre, ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB)
Gepäck beschädigtschriftliche Anzeige innerhalb von 7 Tagen
Gepäck verspätetschriftliche Anzeige innerhalb von 21 Tagen
Klage wegen Gepäck oder Verspätungsschaden nach dem Montrealer Übereinkommen2 Jahre ab Ankunft
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise2 Jahre ab dem vertraglichen Reiseende

Ein Beispiel: Für einen Flug im Juli 2026 können Sie die Ausgleichszahlung bis zum 31. Dezember 2029 verlangen.

Mit der Reform der Fluggastrechte durch die Verordnung (EU) 2026/2202 ändern sich die Abläufe: Sobald sie ab dem 23. Oktober 2027 gilt, müssen Sie die Ausgleichszahlung innerhalb von neun Monaten nach dem Flug beantragen, und die Airline muss innerhalb von 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen.

Häufige Fragen zur Durchsetzung

Wie lange darf sich die Airline Zeit lassen?

Eine feste Frist für die Antwort sieht die heutige Verordnung nicht vor, die Erstattung des Ticketpreises muss aber innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Antwortet die Airline innerhalb von zwei Monaten nicht, können Sie sich in der Regel an die Schlichtungsstelle wenden.

Muss ich für jede mitreisende Person einen eigenen Antrag stellen?

Nicht unbedingt. Viele Formulare erlauben, alle Personen einer Buchung gemeinsam anzugeben. Achten Sie darauf, dass alle Namen und, bei Kindern, die Vertretung durch die Eltern angegeben sind.

Die Airline hat einen Gutschein überwiesen statt Geld. Was nun?

Ein Gutschein ersetzt die Zahlung nur, wenn Sie ihm schriftlich zugestimmt haben. Haben Sie das nicht, verlangen Sie die Auszahlung in Geld und nutzen Sie den Gutschein nicht, bis das geklärt ist.

Lohnt sich die Schlichtung bei kleinen Beträgen?

Ja. Sie kostet Sie nichts, läuft schriftlich und online, und die Airlines nehmen viele Vorschläge an. Auch bei 250 Euro lohnt sich der Aufwand.

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