
Wobei wir Ihnen bei Condor helfen
Condor ist eine deutsche Ferienfluggesellschaft mit Heimatbasis in Frankfurt. Sie fliegt zu Urlaubszielen rund ums Mittelmeer, auf die Kanaren und auf der Langstrecke unter anderem nach Nordamerika und in die Karibik. Viele Fluggäste sitzen im Rahmen einer Pauschalreise im Flugzeug. Diese Anliegen hören wir am häufigsten:
Pauschalreise oder Nur-Flug
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Mehr dazuFlug verspätet
Ab wann steht Ihnen Geld zu?
Mehr dazuFlugzeit geändert
Was gilt bei einer Vorverlegung?
Mehr dazuFlug annulliert
Ersatzflug, Erstattung und Ausgleich
Mehr dazuGepäck
Was ist in Ihrem Tarif enthalten?
Mehr dazuUrlaub verkürzt
Welche Rechte haben Sie gegen den Veranstalter?
Mehr dazu
Am Telefon klären wir mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt und an wen Sie sich wenden sollten. Wenn nur Condor selbst weiterhelfen kann, verbinden wir Sie auf Wunsch direkt mit dem Condor Kundenservice.
Condor kurz erklärt
Condor ist eine Airline aus Deutschland. Für ihre Flüge gilt deshalb die EU-Fluggastrechteverordnung, bei Abflug in der EU ebenso wie auf dem Rückflug von einem Urlaubsziel außerhalb der EU nach Deutschland. Neben dem Frankfurter Flughafen startet Condor von weiteren deutschen Flughäfen.
Ihre Buchung verwalten Sie auf condor.com und in der Condor App. Dort checken Sie ein, buchen Sitzplätze und Gepäck dazu und sehen Änderungen am Flugplan. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, finden Sie die Flugdaten außerdem in den Reiseunterlagen Ihres Veranstalters.
Pauschalreise oder Nur-Flug: Wer ist zuständig?
Bei Condor ist die wichtigste Frage oft, wie Sie gebucht haben:
| Gebucht als | Ansprechpartner |
|---|---|
| Nur-Flug bei Condor oder über ein Portal | Condor für alle Fragen zum Flug |
| Pauschalreise mit Flug und Hotel bei einem Reiseveranstalter | Veranstalter für die Reise als Ganzes, Condor für die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung |
Bei einer Pauschalreise haben Sie also zwei mögliche Ansprechpartner. Die Ausgleichszahlung bei großer Verspätung oder Annullierung verlangen Sie von Condor als ausführender Airline. Für Mängel der Reise, etwa einen verlorenen Urlaubstag, ist der Reiseveranstalter zuständig. Eine Ausgleichszahlung der Airline wird auf eine Minderung oder einen Schadensersatz des Veranstalters angerechnet (§ 651p Abs. 3 BGB). Mehr dazu im Ratgeber Condor-Flug in der Pauschalreise.
Flug verspätet: Ihre Rechte
Kommen Sie mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Ziel an, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Gerade bei Urlaubsflügen ist die Strecke oft länger als gedacht:
| Flugstrecke | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| bis 1.500 km, z. B. Frankfurt–Mallorca | 250 Euro |
| innerhalb der EU über 1.500 km, z. B. Frankfurt–Gran Canaria | 400 Euro |
| außerhalb der EU 1.500 bis 3.500 km, z. B. Frankfurt–Antalya | 400 Euro |
| über 3.500 km außerhalb der EU, z. B. Frankfurt–New York | 600 Euro (bei 3 bis 4 Stunden Verspätung kann die Hälfte gelten) |
Während der Wartezeit muss Condor Sie betreuen, je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden, mit Getränken, Mahlzeiten und wenn nötig Hotel und Transfer. Ob Ihnen eine Zahlung zusteht, zeigt unser Entschädigungsrechner.
Flugzeit geändert oder vorverlegt
Bei Urlaubsflügen kommt es häufig vor, dass sich die Flugzeit nach der Buchung ändert. Was dann gilt:
- Vorverlegung um mehr als eine Stunde: Der EuGH behandelt das wie eine Annullierung. Wurden Sie weniger als 14 Tage vorher informiert, kann eine Ausgleichszahlung fällig werden. Sie können außerdem die Erstattung verlangen.
- Spätere Abflugzeit: Wird der Flug schon Wochen vor der Reise auf eine spätere Zeit gelegt, hängt ein Ausgleich vom Einzelfall ab. Bei einer Pauschalreise kann eine erhebliche Änderung ein Recht auf kostenlosen Rücktritt beim Veranstalter auslösen.
- Am Reisetag: Verschiebt sich der Abflug kurzfristig, gelten die Regeln für Verspätung, und es zählt die Ankunftszeit am Ziel.
Prüfen Sie vor der Abreise in der Condor App oder in Ihren Reiseunterlagen, ob sich die Zeiten geändert haben, besonders wenn Sie einen Transfer oder einen Mietwagen gebucht haben.
Flug annulliert
Fällt Ihr Flug aus, haben Sie die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises und Ersatzflug. Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dafür sorgen, dass Sie trotzdem an Ihr Ziel und wieder nach Hause kommen; ist das nicht möglich, können Sie vom Vertrag zurücktreten und bekommen den Reisepreis zurück. Die Ausgleichszahlung verlangen Sie in beiden Fällen von Condor. Mehr im Ratgeber Flug annulliert oder überbucht.
Gepäck und Tarife
Seit Mai 2026 darf bei Condor in allen Tarifen eine kleine Tasche bis 40 × 30 × 15 cm kostenlos mit an Bord, die unter den Vordersitz passt. Ein größeres Handgepäckstück bis 55 × 40 × 23 cm ist erst ab dem Tarif Economy Classic enthalten, im günstigsten Tarif nicht. Auch Aufgabegepäck ist in den höheren Tarifen enthalten und im günstigsten Tarif nur gegen Aufpreis. Bei Pauschalreisen ist Aufgabegepäck oft im Reisepreis inbegriffen; das steht in Ihren Reiseunterlagen.
Fehlt Ihr Koffer am Urlaubsort, melden Sie das sofort am Gepäckschalter im Ankunftsbereich und lassen Sie sich eine Schadensmeldung geben. Notwendige Ersatzkäufe werden erstattet, wenn Sie die Belege aufheben. Mehr im Ratgeber Koffer verloren oder beschädigt.
Rechte gegen den Reiseveranstalter
Kostet Sie eine große Verspätung bei einer Pauschalreise einen Urlaubstag oder verpassen Sie den gebuchten Transfer, ist das ein Reisemangel. Dann können Sie vom Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wichtig:
- Mangel sofort melden, noch während der Reise bei der Reiseleitung oder beim Veranstalter. Ohne diese Anzeige kann die Minderung entfallen.
- Belege sammeln: Bordkarten, Nachrichten zur Verspätung, Quittungen für Taxi oder Essen.
- Nach der Reise die Ansprüche beim Veranstalter geltend machen. Sie verjähren nach zwei Jahren.
Kostenlose Wege zu Condor
Auf condor.com und in der Condor App können Sie Ihre Buchung verwalten, einchecken und Ihren Flugstatus prüfen. Für Entschädigungen, Erstattungen und Gepäckschäden gibt es Online-Formulare. Bei Pauschalreisen hilft Ihnen außerdem Ihr Reiseveranstalter oder Reisebüro.
Unsere Nummer ist eine kostenpflichtige Alternative für alle, die sich die Zuständigkeiten und Rechte erklären lassen oder direkt zum Condor Kundenservice weiterverbunden werden möchten.
Häufige Fragen zu Condor
Mein Rückflug aus der Türkei mit Condor war vier Stunden verspätet. Gilt die EU-Verordnung?
Ja. Condor ist eine Airline aus der EU, und die Verordnung gilt auch für Flüge aus einem Land außerhalb der EU in die EU, wenn eine europäische Airline sie durchführt. Ausnahme: Sie haben im Abflugland bereits einen Ausgleich nach dortigem Recht erhalten.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Muss ich die Entschädigung beim Veranstalter beantragen?
Die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung beantragen Sie bei Condor als ausführender Airline. Beim Veranstalter machen Sie Minderung oder Schadensersatz für Mängel der Reise geltend. Beides kann zusammenkommen, wird aber gegeneinander angerechnet.
Condor hat meinen Flug um fünf Stunden vorverlegt. Was kann ich tun?
Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt als Annullierung. Sie können den neuen Flug annehmen oder die Erstattung verlangen. Bei einer Pauschalreise können Sie bei einer erheblichen Änderung außerdem kostenlos zurücktreten. Wurden Sie weniger als 14 Tage vorher informiert, kann eine Ausgleichszahlung fällig sein.
Gilt die kleine Gratis-Tasche auch im günstigsten Condor-Tarif?
Ja. Seit Mai 2026 ist eine kleine Tasche bis 40 × 30 × 15 cm, die unter den Vordersitz passt, in allen Tarifen kostenlos.
Sind Sie der Condor Kundenservice?
Nein. Wir sind ein unabhängiger, kostenpflichtiger Auskunfts- und Vermittlungsdienst (1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen). Wir erklären Ihnen Ihre Situation und verbinden Sie auf Wunsch mit Condor. Auf die Buchungssysteme von Condor haben wir keinen Zugriff.




